Transportinspektion

 

Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden prüfen.

 

Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:

39.Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen

40.Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken

41.Reklamation einleiten

 

 

Grafik 10

INFORMATION

Jeden Mangel reklamieren, sobald dieser erkannt ist. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden.

 

 

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