Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:
39.Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen
40.Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken
41.Reklamation einleiten
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| INFORMATION Jeden Mangel reklamieren, sobald dieser erkannt ist. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden. |